Gleiches Recht für alle

PHMSA überführt viel genutzte Ausnahmen ins Gefahrgutrecht.

(fu) Mit der Final Rule 77 FR 37961 übernimmt die US-Gefahrgutbehörde Pipeline und Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) einige häufig verwendete oder bereits lange genutzt Sondergenehmigungen (Special Permits) für Gefahrguttransporte per Bahn ins allgemeine Gefahrgutrecht. Sondergenehmigungen ermöglichen es Firmen oder Personen, gefährliche Güter abweichend von den Vorschriften zu verpacken und zu versenden. Voraussetzung ist allerdings, dass ein gleiches Maß an Sicherheit wie beim vorschriftenkonformen Versand erreicht wird. Diese Übernahme von Sondergenehmigungen räumt Rechtsanwendern mehr Flexibilität ein und verringert bürokratische Belastungen.

Sie betreffen unter anderem die Anforderungen an elektronische Versandpapiere, elektronischen Datenaustausch (EDI)-Standards und die Zertifizierung elektronischer Signaturen für Bahntransporte von Gefahrgut.

Betroffen sind auch die Anforderungen an die Notfalltelefonnummer: Hier wird klargestellt, dass Telefonnummern außerhalb der Vereinigten Staaten (US) stets mit internationaler Vorwahl (oder Plus-Zeichen) sowie Stadt-Vorwahlnummer angegeben werden müssen.

Eine weitere Reglung erlaubt es, Kesselwagen und Mehrkammer-Kesselwagen mit Hilfe einer einer Dosiervorrichtung mit flüssigem wasserfreiem Ammoniak oder Ammoniak-Lösung zu beladen.

Informationen zum Kesselwagen können auf den Typenschildern an den gegenüberliegenden Enden eines Kesselwagens angebracht werden und müssen nicht mehr am Tank direkt angebracht werden.

Die Final Rule tritt am 25. Juli 2012 in Kraft, darf aber jetzt schon genutzt werden.

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