Handbuch Prüfungen und Kriterien aktualisiert

Die BAM hat die deutsche Übersetzung des „Manual of Tests and Criteria“ korrigiert und ergänzt.

(mih) Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat die von ihr angefertigte deutsche Übersetzung der „Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter – Handbuch über Prüfungen und Kriterien – 5. überarbeitete Auflage, New York und Genf 2009“ in der korrigierten und ergänzten Fassung 2015 veröffentlicht.

Das Handbuch Prüfungen und Kriterien ergänzt die UN-Modellvorschriften und das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS). Es enthält Kriterien, Prüfmethoden und -verfahren, die angewendet werden sowohl für die Einstufung gefährlicher Güter nach den Vorschriften der Teile 2 und 3 der UN-Modellvorschriften als auch für Chemikalien, von denen nach dem GHS physikalische Gefahren ausgehen.

In der überarbeiteten Übersetzung der „UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods – Manual of Tests and Criteria“ sind die durch das Amendment 1, das Amendment 2 und das Corrigendum 2012 erfolgten Ergänzungen und Änderungen berücksichtigt. Dazu zählen u.a.

  • Änderungen der Prüfreihen 7 und 8 und der Prüfreihe H,
  • Änderungen der für die Klassifizierung vorgeschriebenen Prüfverfahren von flüssigen desensibilisierten explosiven Stoffen und entzündbaren flüssigen Stoffen der Klasse 3,
  • ein neues Prüfverfahren für entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe und
  • Änderungen der Prüfung T6 für Lithiumbatterien.

In dieser Fassung erfolgte die rechtsverbindliche Inkraftsetzung zum 1. Januar 2015 durch die Inbezugnahme in den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter der einzelnen Verkehrsträger. Dies sind für den europäischen Straßen-, Schienen- und Binnenschifffsverkehr das ADR 2015, das RID 2015 und das ADN 2015 mit einer Übergangsfrist bis 30. Juni dieses Jahres, für den Seeverkehr der IMDG-Code Amendment 37-14 (Inkrafttreten: 1. Januar 2016; eine freiwillige Anwendung ist seit Anfang 2015 möglich) und für den Luftverkehr die ICAO-TI 2015-2016 ohne Übergangsfrist.

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