Handbuch Prüfungen und Kriterien in Deutsch aktualisiert

Die BAM hat eine deutsche Übersetzung der 6. überarbeiteten Ausgabe inklusive des Amendment 1 des „Manual of Tests and Criteria“ zu den UN-Modellvorschriften veröffentlicht.

(mih) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die von ihr angefertigte deutsche Übersetzung der Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter – Handbuch über Prüfungen und Kriterien – 6. überarbeitete Ausgabe, Amendment 1, Vereinte Nationen, New York und Genf, 2017 in der geänderten und ergänzten Fassung 2018 veröffentlicht.

Das Handbuch Prüfungen und Kriterien ergänzt die UN-Modellvorschriften und das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS). Es enthält Kriterien, Prüfmethoden und Verfahren, die anzuwenden sind, um sowohl gefährliche Güter gemäß den Vorschriften der Teile 2 und 3 der UN-Modellvorschriften als auch Chemikalien, von denen physikalische Gefahren nach dem GHS ausgehen, zu klassifizieren.

Die in dieser Fassung berücksichtigten jüngsten Änderungen von 2016 betreffen u.a.:

  • Prüfverfahren, um Lithium-Metall-Zellen und -Batterien sowie Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien zu klassifizieren;
  • Klassifizierungsverfahren für ammoniumnitrathaltige Düngemittel;
  • eine Prüfzusammenfassung für Lithiumzellen und -batterien (neuer Unterabschnitt);
  • Klassifizierungsverfahren und Kriterien in Bezug auf feste ammoniumnitrathaltige Düngemittel (neuer Abschnitt);
  • Anh. 7 über die Prüfung von Blitzknallsätzen;
  • Unterstützung bei der Anwendung des Handbuches im Zusammenhang mit dem GHS.

Die rechtsverbindliche Inkraftsetzung dieser Fassung erfolgte zum 1. Januar 2019 durch die Inbezugnahme in den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter der einzelnen Verkehrsträger. Dies sind für den europäischen Straßen-, Schienen- und Binnenschifffsverkehr das ADR 2019, das RID 2019 und das ADN 2019 mit einer Übergangsfrist bis 30. Juni dieses Jahres, für den Seeverkehr der IMDG-Code Amendment 39-18 (Inkrafttreten: 1. Januar 2020; eine freiwillige Anwendung ist seit Anfang 2019 möglich) und für den Luftverkehr die ICAO-TI 2019-2020 ohne Übergangsfrist.

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