Kennzeichnung orientiert sich stärker an internationalem Regelwerk.
(fu) Zu Monatsbeginn hat Transport Canada, das kanadische Verkehrsministerium, Änderungen im Teil 4 (Safety Marks - Kennzeichnung) der Gefahrgutvorschriften verkündet. Die seit längerem erwarteten Neuerungen werden die kanadischen Vorschriften weiter mit dem internationalen, speziell dem US-amerikanischen Gefahrgutrecht in Einklang bringen.
Unter anderem werden Kennzeichen übernommen, die seit einiger Zeit im internationalen Verkehr gebräuchlich sind. Dazu gehören Kennzeichen für organische Peroxide, für Meeresschadstoffe und für begrenzte Mengen. Geändert werden auch die Vorschriften für die Verwendung der "Gefahr"-Label ("Danger") und die Kennzeichnung von Umverpackungen und IBC.
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