Die PHMSA hat zusammengestellt, welche Regelungen bei der Beförderung von Gegenständen, die mit dem Ebola-Virus kontaminiert sind, zu beachten sind.
(mih) Die US-amerikanische Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) hat in Zusammenhang mit der verheerenden Ebola-Epidemie in Westafrika „Leitlinien für die Beförderung von Gegenständen, die mit dem Ebola-Virus kontaminiert sind“, veröffentlicht. Im Gefahrgutrecht zählt das Virus zu den Kategorie A-Stoffen der Klasse 6.2; es ist gemäß Absatz 2.2.62.1.4.1 ADR/RID/ADN, 2.6.3.2.2.1 IMDG-Code bzw. 3.6.2.2.2.1 IATA-DGR der UN-Nummer 2814 Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen, zugeordnet.
Die PHMSA hat auf ihrer Website eine ausführliche Übersicht der notwendigen Regelungen einschließlich praktischer Hinweise zur Beförderung von Kategorie A-Stoffen zusammengestellt. Die US-amerikanischen Hazardous Materials Regulations (HMR) des Department of Transportation (DOT), die dafür gelten, sind im Code of Federal Regulations (49 CFR), Parts 171 to 180 festgelegt.
Die Zusammenstellung ist als Leitlinie zu den DOT-Vorschriften betreffend den Transport infektiöser Materialien der Kategorie A zu verstehen. Dabei werden einige Anforderungen der HMR hervorgehoben, die sich auf die Transportsicherheit auswirken können. Der Fokus liegt auf allgemeinen Hinweisen; die zahlreichen, in den HMR enthaltenen besonderen Bestimmungen und Ausnahmen werden dabei nicht berücksichtigt.
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