BfR-Leitfaden hilft Absendern bei Einstufung von Gemischen in Klasse 8.
(fu) Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seinen "Leitfaden zur Klassifizierung von Gefahrgut unter dem Aspekt der ätzenden Wirkung auf lebendes Gewebe" in aktueller Fassung veröffentlicht. Er soll Hersteller von Chemikalien oder chemischen Produkten bei der Selbsteinstufung gefährlicher Güter in die Klasse 8 (Ätzende Stoffe) unterstützen.
Die Experten zeigen verschiedene Möglichkeiten, die vor allem die Einstufung von Gemischen erleichtern. Die bereiten Absendern regelmäßig Probleme, denn für Gemische liefern die Gefahrgutvorschriften keine Berechnungsverfahren. Im BfR-Leitfaden werden Berechnungsverfahren aus dem Chemikalienrecht zur Einstufung von Gemischen mit hautätzenden Bestandteilen herangezogen.
Die Hinweise dokumentieren die Bewertungspraxis des BfR unter dem Vorbehalt der Expertenbewertung. Daher können stoffliche Besonderheiten im Einzelfall zu einer abweichenden Bewertung führen.
Das BfR ist eine der Einrichtungen, die im Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter als Sicherheitsbehörden benannt sind. Das Institut berät das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bei der Bewertung der Gesundheitsgefahren des Gefahrguttransportes sowie der Gefahrenabwehr und Notfallmaßnahmen, insbesondere dem Transport giftiger und ätzender Stoffe gemäß §2(8) des BfR-Gesetzes.
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