Der DIHK hat die Mustersatzungen bzw. -statuten für die Schulung von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutbeauftragten überarbeitet.
(mih) Der DIHK hat die Mustersatzungen bzw. die Musterstatuten betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen sowie betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte überarbeitet und jeweils mit Stand 25. September 2017 zum Download bereitgestellt.
Die IHKn können diese Muster nutzen, um jeweils die eigenen Zuständigkeiten zu benennen sowie das Schulungssystem, die Anerkennung der Schulungen, die Abwicklung der Schulungen, die Prüfungen sowie die ADR-Schulungsbescheinigung bzw. den Schulungsnachweis (u.a. Geltungsdauer und Verlängerung der Geltungsdauer) zu regeln und detailliert festzulegen.
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