Neue GbV im Bundesrat

Änderung in letzter Minute: Nach der neuen Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sollen außer Englisch auch andere Schulungssprachen zulässig sein - als Ausnahme von der Regel.

(ur) - Unter dem Tagesordnungspunkt Top 72 entscheidet der Bundesrat am Freitag, dem 11. Februar 2011, über die neue "Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)."

Entgegen dem Entwurf  (Drucksache 821/10) sollen Schulungen auch in anderen Sprachen (Drucksache 821/1/10) zugelassen werden:

"In § 5 Absatz 3 Satz 2 sind die Wörter "Schulung in englischer" durch die Wörter "Schulung in einer anderen" und die Wörter "Rechtsvorschriften in englischer" durch die Wörter "Rechtsvorschriften in dieser" zu ersetzen".

Zur Begründung dazu heißt es: "Die Änderung sollte dem Wunsch der Wirtschaft insofern konsequent Rechnung tragen, die Möglichkeit nicht nur auf eine Fremdsprache zu konzentrieren und andere Sprachen nicht auszuschließen. Am Regel-/Ausnahmeverhältnis soll festgehalten werden. Die Zulassung einer Schulung in einer anderen Sprache soll nur in begründeten Fällen erfolgen."

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