Das BMWi hat die Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) aktualisiert.
(mih) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vom 13. März 2018 bekannt gemacht (BGBl. 2018 I S. 373). Damit wird die „Anlage (zu § 2)“ der Kostenverordnung für Nutzleistungen der BAM vom 17. Dezember 1970 (BGBl. 1970 I S. 1748), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 4. November 2013 (BGBl. 2013 I S. 3950), aktualisiert.
Die Stundensätze betragen z.B. für die Abteilung 2 „Chemische Sicherheitstechnik“ künftig 154 Euro und für die Abteilung 3 „Gefahrgutumschließungen“ 133 Euro. Sie gelten ab morgen.
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