Das BMWi hat die Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aktualisiert.
(mih) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat neue Stundensätze der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) bekannt gemacht – mit der „Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der PTB“ vom 15. November 2018 (BGBl. 2018 I S. 1877). Die Verordnung tritt am 1. Februar 2019 in Kraft und enthält Neufassungen der Anlage 1 (zu § 3) und der Anlage 2 (zu § 3a) der Kostenverordnung für Nutzleistungen der PTB.
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