Neufassung des GGBefG auf gutem Weg

Die Beförderung gefährlicher Güter soll neu geregelt werden. Den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung hat der Bundesrat nun befürwortet.

Bundesregierung und Bundesrat sind sich einig. Dem Regierungs-"Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes" schloss sich die Länderkammer an. Sie fügte in § 8 Abs. 1 lediglich eine Ermächtigung zum Erlass von Verfügungen an (vgl. Seite 24). Die Bundesregierung stimmte diesem Vorschlag zu. Nun wird im Bundestag beraten.

 

Die Bundesregierung hatte den Entwurf mit Drucksache 9/09 vom 5. Januar 2009 an den Bundesrat weitergeleitet. Seit der letzten Überarbeitung des Gesetzes in den Jahren 1997/98 gab es zahlreiche Änderungen unter anderem im Bereich der europäischen Binnenwasserstraßen und bei den verkehrsträgerspezifischen Umschließungen, die eine Überarbeitung notwendig machen.

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