Die Beförderung gefährlicher Güter soll neu geregelt werden. Den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung hat der Bundesrat nun befürwortet.
Bundesregierung und Bundesrat sind sich einig. Dem Regierungs-"Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes" schloss sich die Länderkammer an. Sie fügte in § 8 Abs. 1 lediglich eine Ermächtigung zum Erlass von Verfügungen an (vgl. Seite 24). Die Bundesregierung stimmte diesem Vorschlag zu. Nun wird im Bundestag beraten.
Die Bundesregierung hatte den Entwurf mit Drucksache 9/09 vom 5. Januar 2009 an den Bundesrat weitergeleitet. Seit der letzten Überarbeitung des Gesetzes in den Jahren 1997/98 gab es zahlreiche Änderungen unter anderem im Bereich der europäischen Binnenwasserstraßen und bei den verkehrsträgerspezifischen Umschließungen, die eine Überarbeitung notwendig machen.
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