Voraussetzung für Präsenzveranstaltungen ist ein erarbeitetes und umgesetztes Schutzkonzept
(ur) Ausbildungen, Weiterbildungen, Kurse und Prüfungen im Straßenverkehr sind in der Schweiz als Präsenzveranstaltung trotz Corona-Pandemie weiterhin erlaubt, wenn die entsprechende Bildungseinrichtung ein Schutzkonzept erarbeitet hat und dieses umsetzt. Dies gilt u.a. auch für die
Strengere Regeln der Kantone bleiben vorbehalten.
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