Das BMWi hat die Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geändert.
(mih) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat die Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geändert. Die entsprechende Fünfzehnte Änderungsverordnung vom 4. November 2013 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2013 I S. 3950 bekannt gemacht; sie ist am 22. November 2013 in Kraft getreten.
Laut neu gefasster „Anlage (zu § 2)“ werden nun Stundensätze für Nutzleistungen berechnet, die für die zehn verschiedenen BAM-Abteilungen jeweils einheitlich sind. Zuvor waren die Stundensätze innerhalb einer Abteilung je nach Fachgruppe (jetzt Fachbereich) teilweise unterschiedlich hoch.
Der neue, einheitliche Stundensatz für Nutzleistungen der BAM-Abteilung 3 – Gefahrgutumschließungen beträgt 96 Euro.
Bislang: Fachgruppe III.1 Gefahrgutverpackungen – Stundensatz 91 Euro,
Fachgruppe III.2 Gefahrguttanks und Unfallmechanik – Stundensatz 86 Euro,
Fachgruppe III.3 Sicherheit von Transportbehältern – Stundensatz 107 Euro,
Fachgruppe III.4 Sicherheit von Lagerbehältern – Stundensatz 107 Euro.
Zudem wurden die §§ 13 und 14 der Kostenverordnung aufgehoben.
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