Teile der in den USA geltenden Codes für Kessel und Druckgefäße sowie für deren Inspektionen könnten bald in die Gefahrgutvorschriften übernommen werden.
(ak) Die US-Gefahrgutbehörde Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) denkt in ihrer Advanced Notice of Proposed Rulemaking 75 FR 32231 - ANPRM über die Aufnahme externer Regelungen für Druckbehälter und Tanks in die US-Gefahrgutvorschriften nach.
Sie plant, die neueste Ausgabe von Abschnitt 12 des Codes für Kessel und Druckgefäße (Boiler and Pressure Vessel Code) der American Society of Mechanical Engineers (ASME) in die Gefahrgutvorschriften zu integrieren. Es geht darin um Konstruktion, Bau und Abnahme von Tankwagen, tragbaren Druckbehältern für tiefkalte Gase sowie Mehrkammer-Tankwagen-Tanks.
Über einen Verweis soll auch der National Board Inspection Code der National Board of Boiler and Pressure Vessel Inspectors einbezogen werden, soweit es um die fortwährende Eignung und Instandhaltung von Tanks oder Behältern geht, die nach ASME Abschnitt 8 und 12 gebaut wurden.
Die PHMSA ruft dazu auf, ihr Vorhaben zu kommentieren. Insbesondere bittet sie darum, sie auf eventuelle Widersprüche zwischen den Gefahrgutvorschriften und den beiden genannten Codes hinzuweisen. Sie ist aber auch interessiert daran, vom möglichen Nutzen, von Kosten und Belastungen der geplanten Vorgehensweise zu erfahren. Äußerungen hierzu sind bis zum 23. März 2011 möglich.
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