Mit einer Final Rule hat die US-Behörde PHMSA in den USA einige kleinere Änderungen im Gefahrgutrecht eingeführt. Neue Anforderungen werden dadurch nicht gestellt.
(ak) Final Rule 75 FR 53593 (basierend auf Docket HM-244C) der US-Gefahrgutbehörde Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) korrigiert redaktionelle Fehler, führt kleinere Regelungsänderungen ein, und verbessert die Aussagekraft einiger Regelungen in den Gefahrgutvorschriften.
Damit sollen klarere Regelungen herbeigeführt und Missverständnisse reduziert werden. Wesentliche inhaltliche Änderungen werden damit nicht gemacht. Es werden auch keine inhaltlichen Anforderungen gestellt.
Die Änderungen werden zum 1. Oktober 2010 wirksam.
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