US-Vorschriften zu Lithiumbatterien

Bis heute gibt es in den US-Gefahrgutvorschriften die UN-Nummern 3480 und 3481 für Lithium-Ionen-Batterien nicht. Nun will die PHMSA mit dem internationalen Gefahrgutrecht gleichziehen.

(ak) Mit einer Notice of Proposed Rulemaking (NPRM) unter Docket No. PHMSA–2009–0095 (HM–224F) hat die US-amerikanische Gefahrgutbehörde Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) Vorschläge zur Änderung der 49 CFR Parts 172, 173, 175 gemacht. Inhaltlich geht es um den Transport von Lithiumbatterien.

 

In der Final Rule 74 FR 2199 vom 14. Januar 2009 zur Harmonisierung der US-Gefahrgutvorschriften mit internationalem Recht waren die Änderung der UN 3090 und UN 3091 sowie die Einführung von UN 3480 und UN 3481 zurückgestellt worden. Das soll nun mit einem Jahr Verspätung nachgeholt werden.

 

Interessierte können Kommentare zu den vorgeschlagenen Änderungen bis zum 12. März 2010 abgeben.

 

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