VCI-Leitlinie: Einstufung ätzender Stoffe

Der VCI will die Unternehmen bei der Anwendung der neuen, ab 2019 geltenden Regelungen zu alternativen Klassifizierungsmethoden (Klasse 8) unterstützen.

(mih) In die 2019er-Fassungen der Gefahrgutvorschriften für die einzelnen Verkehrsträger werden neu alternative Klassifizierungsmethoden aufgenommen, um Stoffe, Lösungen und Gemische in die Klasse 8 (Ätzwirkung auf die Haut) einzustufen. Basis hierfür sind Beschlüsse zu den UN-Modellvorschriften von Dezember 2016. Mit der neuen Leitlinie Einstufung ätzender Stoffe, Lösungen und Gemische gemäß den Gefahrgutvorschriften 2019 will der Verband der Chemischen Industrie (VCI) die Unternehmen bei der Anwendung dieser Regelungen unterstützen.

Die zusätzlichen alternativen Klassifizierungsverfahren sind aus dem Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) abgeleitet, entsprechen aber im Detail nicht der GHS-Klassifizierung. Denn: Für die Einstufung in Unterkategorien gemäß GHS würden häufig worst case-Betrachtungen verwendet. Diese seien darin begründet, dass es bei den unterschiedlichen Unterkategorien im GHS keinerlei Differenzierung hinsichtlich der anzuwendenden Schutzmaßnahmen gebe.

Im Transportrecht müsse jedoch aufgrund unterschiedlicher Transportbedingungen für die jeweiligen Verpackungsgruppen nicht nur die allgemeine Gefahr laut GHS dargestellt, sondern auch das Transportrisiko bestimmt werden – und zwar mithilfe der Verpackungsgruppen. Um diese Möglichkeit nutzen zu können, könnten wie bisher die Transporteinstufungen von den GHS-Einstufungen (z.B. Anh. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP)) abweichen.

Speziell für die Einstufung von Mischungen bestehen aber nun Möglichkeiten, die Testergebnisse für ähnliche Mischungen und Erkenntnisse zu den einzelnen Komponenten ohne weitere Tests zu nutzen. Die Leitlinie beschreibt die nun zugelassenen Methoden und die genauen Kriterien für die Zuordnung der Verpackungsgruppen. Praxisrelevante Fallbeispiele veranschaulichen dies.

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