Mit einer Final Rule machte die US-amerikanische Gefahrgutbehörde PHMSA Änderungen im 49 CFR bekannt. Damit werden auch die im IMDG-Code enthaltenen Regelungen für Meeresschadstoffe übernommen.
Die US-amerikanische Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) hat im Federal Register mit Final Rule 74 FR 2199 Änderungen im 49 CFR Kapitel I verkündet. Sie betreffen den Transport gefährlicher Güter in, nach und von den USA. Das Dokument hat 72 Seiten, setzt die Änderungen der 15. Ausgabe des "Orange Book" in den USA um und tritt am 13. Februar 2009 in Kraft.
Die Final Rule war mit einiger Spannung erwartet worden. Der Grund: PHMSA war sich in ihrer Proposal Rule vom 31. Juli 2008 noch unschlüssig gewesen, ob sie die Änderungen über Meeresschadstoffe in den Kapiteln 2.9 und 2.10 des Amendments 34-08 des IMDG Codes in den USA in Kraft setzen solle. Zur Begründung hieß es: "The new classification system adopted into the IMDG Code is complicated and the associated criteria for classifying mixtures containing marine pollutants would involve an additional layer of complexity without a corresponding public benefit."
Doch sie besann sich eines Besseren: 49 CFR führte den IMDG-Code i.d.F. des Amendments 34-08 nun doch in allen Teilen verbindlich ein (Änderung § 171.7(a)3). Zudem wurde eine dem Unterabschnitt 2.10.2.6 des IMDG-Codes i.d.F. des Amendments 34-08 vergleichbare Regelung entwickelt, und auch die Kennzeichnung für Marine Pollutants nach Absatz 5.2.1.5.3 des IMDG-Codes i.d.F. des Amendments 34-08 wird verbindlich eingeführt, allerdings in der korrekten Version: Das UNSCEGHS hatte nämlich im Dezember 2008 festgestellt, dass der Fisch keine Bauchflosse haben darf.
Aus der Liste der Marine Pollutants wurden folgende vier Stoffe gestrichen: 5-Ethyl-2-picoline (UN 2300), Ethyl propenoate inhibited (UN 1917), Isopropenylbenzene (UN 1918) und 2-Phenylpropene (UN 2303) (Änderung § 172.101 Appendix B).
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!