Ab 20. Mai 2018 sind Ladungssicherungsanforderungen im Rahmen der EU-Richtlinie zu technischen Unterwegskontrollen (2014/47/EU) umzusetzen.
(um) In vielen Transportbereichen wird der korrekten Ladungssicherung noch zu wenig Bedeutung zugemessen. Tagtäglich hört man im Verkehrsfunk von auf der Fahrbahn verlorenen Paletten, Zurrgurten oder größeren Gütern. Auch die Kontrollbehörden können ein Lied davon singen: mangelhafte Ladungssicherung machte 2015 bei Kontrollen im Gefahrgutbereich über 7 % der Verstöße aus!
Der Dauerbrenner Ladungssicherung ist daher in der ab 20. Mai 2018 in der gesamten EU umzusetzenden Richtlinie 2014/47/EU zu technischen Unterwegskontrollen verankert. Artikel 13 enthält u.a. die Anforderungen an die Ladung „unter allen Einsatzbedingungen, auch in Notsituationen oder beim Anfahren bergaufwärts“ und verweist auf (ausdrücklich auch für gefährliche Güter nach ADR) anzuwendende Grundsätze der Ladungssicherung mit Angabe von konkreten Normen in Anhang III. Dort finden sich außerdem Aussagen und Richtwerte zur Klassifizierung und Bewertung von Mängeln.
Nicht nur auf der Straße, auch im Seeverkehr ist das Sichern der Ladung und das richtige Packen von Güterbeförderungseinheiten (CTU) von größter Bedeutung, zu groß wären sonst die von der CTU und der Ladung für alle Beteiligten ausgehenden Risiken.
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