Seit 1. September dieses Jahres gelten auf deutschen Straßen neue Richtlinien für die Ladungssicherung auf Fahrzeugtransportern.
(mih) Mangelhaft gesicherte Ladung ist eine bedeutende Ursache für zahlreiche Unfälle im Straßenverkehr. Dadurch werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und es entstehen laut Verein Deutscher Ingenieure (VDI) jährlich Sachschäden in Höhe von rund 500 Millionen Euro. Die Anforderungen an die Ladungssicherung unterscheiden sich je nach Ladung wesentlich und verändern sich im Laufe der Zeit.
Seit 1. September 2024 – Übergangsfristen gibt es nicht – gelten für Fahrzeugtransporter grundlegend überarbeitete und ergänzte Fassungen von Teilen der Richtlinie zur Ladungssicherung VDI 2700. Dies betrifft
Die Überarbeitung war laut VDI notwendig geworden, um den technologischen Entwicklungen und sich verändernde Transportbedingungen bei der Sicherung von Fahrzeugen gerecht zu werden. Wegen der Komplexität der Thematik wurden alle beteiligten Fachkreise – von Fahrzeugherstellern über Zurrmittelhersteller bis hin zu Prüfgesellschaften und Unfallversicherungen – eingebunden. Zudem wurden umfangreiche Fahrversuche vorgenommen. So werden u.a. nun berücksichtigt
Laut TÜV Süd müssen nun u.a. Hersteller, Fahrer und Halter nachweisen, dass ihre Fahrzeuge richtlinienkonform sind. Die Verantwortlichen im Bereich des Fahrzeugtransports würden eine Freigabe für die Kombination aus verschiedenen Ladungssicherungsmitteln mit dem geprüften Fahrbahnelement des Transportfahrzeugs benötigen. Und die Gleitreibbeiwerte für das Fahrbahnelement müssten entsprechend der neuen VDI 2700 8:2024-09 geprüft sein. Zudem müssten die Fahrzeuge für die auftretenden Beschleunigungskräfte nach DIN EN 12195-1 konfiguriert sein. Laut Vorgabe, so TÜV Süd, müssten 80 Prozent des Gewichts in Fahrtrichtung gesichert werden.
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