Für die Verzurrung von Fahrzeugen auf Fährschiffen gelten Änderungen der Sicherungsrichtlinien.
(uh) Im Verkehrsblatt 17/2011 wurde unter der lfd. Nr. 181 eine Änderung der Richtlinien für Sicherungsvorkehrungen bei der Beförderung von Straßenfahrzeugen auf RoRo-Schiffen veröffentlicht, womit die Entschließung A.581 (14) des MSC-Circular 1355 der IMO umgesetzt wird. Der bisherige Absatz 6.1 wird durch den Wortlaut ersetzt:
"Die höchstzulässige Belastbarkeit (Maximum Securing Load - MSL) von Zurrungen soll nicht geringer als 100 kN sein und diese sollen aus Materialien mit zweckmäßigen Dehnungseigenschaften hergestellt sein. Bei Fahrzeugen jedoch, deren Gesamtmasse 15 Tonnen nicht übersteigt, können Zurrungen mit niedrigeren MSL-Werten benutzt werden. Die erforderliche Anzahl und die höchstzulässige Belastungsfähigkeit von Zurrungen können gem. Anlage 13 der Richtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung der Ladung unter Berücksichtigung der in Absatz 1.5.1 der Richtlinien genannten Kriterien berechnet werden."
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