Die Freiwilligen Feuerwehren haben große Nachwuchsprobleme. Noch schwieriger ist es, geeignete Fahrer für die Einsatzfahrzeuge zu gewinnen. Erleichterte Bedingungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis sollen Abhilfe schaffen.
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee plant eine Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehrfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen. Bisher war eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 nötig, deren Erwerb etwa 3.000 Euro kostet. Das Kabinett hatte bereits am 29.07.2008 eine entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen. Nun sollen die Pläne verwirklicht werden.
Zukünftig werden für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren die Fahrerlaubnisklasse B sowie eine spezifische Zusatzausbildung und Prüfung vorausgesetzt, um den Führerschein für Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,25 Tonnen zu erlangen. "Dadurch sollen die Kosten dieses Führerscheins auf ein Drittel reduziert werden", so Tiefensee. Mit der Neuregelung soll die Rekrutierung von Nachwuchsfahrern bei den Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland erleichtert werden.
Vor diesem Hintergrund erfährt das Thema Verkehrssicherheitsschulung eine noch größere Bedeutung. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat deshalb ein simulatorbasiertes Seminarkonzept entwickelt. Das Schulungsprogramm richtet sich an alle Fahrer von Einsatzfahrzeugen und hat zum Ziel, ihr Kompetenzprofil hinsichtlich Wahrnehmungs-, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen in Einsatzsituationen zu verbessern und zu trainieren.
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