Sichere Fahrt durch Autobahntunnel

Der Brand im Elbtunnel im Juli 2024 hat erneut gezeigt, dass das richtige Verhalten bei Brandereignissen in Tunneln Menschenleben retten kann.

(os) Die in der Verantwortung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) stehende Gesellschaft Autobahn (Autobahn GmbH des Bundes), zuständig unter anderem für Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung der Autobahnen in Deutschland, informierte vor Kurzem über die wichtigsten Verhaltensregeln für die sichere Fahrt durch Tunnelanlagen.

Verkehrsteilnehmer sollten demnach in Straßentunneln

  • immer das Abblendlicht einschalten,
  • das Radio einschalten und die Funktion Verkehrsfunk aktivieren,
  • stets die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie die Abstandsregel (halber Tachowert in Metern) einhalten,
  • auf Ampeln und Verkehrszeichen achten,
  • die Lage von Sicherheitseinrichtungen wie Notausgängen und Notrufstationen beachten,
  • nur im Notfall anhalten,
  • niemals wenden oder rückwärts fahren.

Im Falle eines Staus sollte, so die Gesellschaft Autobahn, die Warnblinkanlage eingeschaltet und eine Rettungsgasse gebildet werden, wobei nur die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links ausweichen, alle anderen nach rechts. Nach vorn wird dabei ein Abstand von mindestens fünf Metern zum jeweils nächsten Fahrzeug empfohlen. Um unnötige Schadstoffkonzentrationen zu vermeiden, kann – im Falle eines längeren Stillstands - der Motor ausgeschaltet werden, jedoch sollten Verkehrsteilnehmer ihr Fahrzeug nicht verlassen.

Normalerweise würden Tunnel sich durch den Fahrtwind des fließenden Verkehrs von selbst entlüften. Da dies bei Stau jedoch nicht automatisch funktioniere, werde in diesen Fällen, sobald bestimmte Grenzwerte überschritten sind, die Tunnellüftung aktiviert. Für Autofahrer gelte dann, die Fenster geschlossen zu halten und die Lüftung auf Umlauf zu stellen.

Sollte im Tunnel ein Unfall passiert bzw. generell die Weiterfahrt nicht mehr möglich sein, gilt es, den Warnblinker einzuschalten. Sofern möglich, sollte das eigene Fahrzeug aus dem Tunnel herausgefahren werden. Ist dies nicht mehr umsetzbar, weist die Gesellschaft Autobahn an, das Fahrzeug in einer Pannenbucht, auf dem Standstreifen oder so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand abzustellen, den Motor auszuschalten und den Zündschlüssel stecken zu lassen.

Nach dem Verlassen des Fahrzeugs – mit angelegter Warnweste und unter Beachtung des Verkehrs – gilt es, die Unfallstelle mit einem Warndreieck abzusichern. Damit das Tunnelpersonal die genaue Position des Ereignisses orten kann, wird geraten, nicht das eigene Handy, sondern das Telefon in einer Notrufstation zu nutzen, um Hilfe herbeizurufen. Im Anschluss daran könne sich um verletzte Personen gekümmert werden. Darüber hinaus sollten entsprechende Beschilderungen sowie Informationen und Anweisungen des Tunnelpersonals beispielsweise über Lautsprecher beachtet werden.

Der Notausgang kann bei einem Brand im Tunnel Leben retten. Wird eine Rauchentwicklung beim eigenen Fahrzeug festgestellt, muss die Warnblinkanlage eingeschaltet und der Tunnel, wenn möglich, unverzüglich verlassen werden. Ist dies nicht möglich, sollten die bereits genannten Anweisungen zum Abstellen des Fahrzeugs (Zündschlüssel stecken lassen!) befolgt und ein Hilferuf abgesetzt werden.

Diese Schritte sind ebenfalls entsprechend auszuführen, wenn ein anderes Fahrzeug in Brand gerät. Der Versuch, ein Feuer selber zu löschen, sollte nur dann unternommen werden, wenn sich der Brand noch im Anfangsstadium befindet. Dafür würden in der Regel bei den Notrufstationen Feuerlöscher vorgehalten werden. In allen anderen Fällen werden Verkehrsteilnehmer dazu angehalten, nach dem Absetzen des Notrufes den Tunnel schnellstmöglich über den nächstgelegenen Notausgang zu verlassen.

Weitere Informationen zum Thema Sicherheit in Straßentunnels gibt es auf der Kampagnen-Seite des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA): www.mehrachtung.de/tunnel.

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