Die Leitlinien zur Schadenverhütung der deutschen Versicherer unterstützen dabei, Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen zu planen und einzubauen.
(mih) Die Leitlinien zur Schadenverhütung der deutschen Versicherer „Planung und Einbau von Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen“ (VdS 2557) liegen nun in der aktualisierten Fassung 2013-03 (01) vor. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) will damit aufzeigen, wie sich Gefahrenpotenziale hinsichtlich möglicher Löschwasserschäden identifizieren und durch vorbeugende technische und organisatorische Maßnahmen minimieren lassen.
Der Anwendungsbereich der VdS 2557 erstreckt sich auf alle Gefahren/Risiken im Zusammenhang mit der Entstehung kontaminierten Löschwassers in industriellen und gewerblichen Betrieben und Anlagen unabhängig von der Art und Menge der vorhandenen Stoffe. Dies betrifft somit sowohl Produktions- als auch Lageranlagen (einschließlich Umschlaganlagen), die nicht von der Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie – LöRüRL) abgedeckt sind. Die LöRüRL gilt ausschließlich für die Lagerung wassergefährdender Stoffe ab einer bestimmten Mengenschwelle.
Die VdS 2557 stehen bei VdS Schadenverhütung zum Download bereit.
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