4. BImSchV in Kraft

Die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen liegt in neuer Fassung vor.

(uh/mih) Die bereits avisierte Neufassung der „Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (4. BImSchV)“ ist am 2. Mai 2013 in Kraft getreten. Sie wurde als Artikel 1 der „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung“ vom 2. Mai 2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2013 I S. 973 veröffentlicht.

Neu ist unter anderem, dass „Anlagen zur Entgasung“ nur noch dann eine Genehmigung gemäß BImSchG benötigen, wenn mehr als 40 Entgasungen im Jahr vorgenommen werden.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de