Das BMWK hat das Gebührenverzeichnis und die Stundensätze für bestimmte Leistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) angepasst.
(mih) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die „Zweite Verordnung zur Änderung der PTB Besondere Gebührenverordnung [PTBBGebV]“ mit Datum vom 19. März 2025 bekannt gemacht (BGBl. 2025 I Nr. 90); sie tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.
Damit werden die „Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 2) – Gebührenverzeichnis“ und die „Anlage 2 (zu § 2 Absatz 1 Satz 2) – Stundensätze“ aktualisiert sowie die Übergangsregelung in § 3 neu gefasst. Die Anpassungen betreffen Leistungen der PTB, die aufgrund u.a. des Mess- und Eichgesetzes (MessEG), der Mess- und Eichverordnung (MessEV), des Beschussgesetzes (BeschG), der Beschussverordnung (BeschussV) und des Waffengesetzes (WaffG) erbracht werden.
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