9. BImSchV und 12. BImSchV aktualisiert

Das BMUB hat die Verordnung über das Genehmigungsverfahren und die Störfall-Verordnung an europäische Vorgaben durch die Richtlinie 2014/52/EU angepasst.

(mih) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV“ vom 8. Dezember 2017 bekannt gemacht (BGBl. 2017 I S. 3882); sie tritt heute in Kraft. Mit Art. 1 wird in der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) die Richtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. 2014 L 124 S. 1) umgesetzt.

Art. 1a enthält geringfügige Anpassungen der Störfall-Verordnung (12. BImSchV), wobei insbesondere Bezüge zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aktualisiert werden.

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