Die Bundesregierung will damit den Arbeitsschutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten verbessern.
(mih) Die Bundesregierung hat am 20. Oktober im Bundeskabinett beschlossen, die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu ändern. Die Artikelverordnung, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dient insbesondere dazu, den Arbeitsschutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten zu verbessern. Die ArbStättV regelt die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten sowie die menschengerechte Gestaltung der Arbeit beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.
Mit Artikel 1 der Änderungsverordnung wird die ArbStättV insbesondere hinsichtlich Struktur und Inhalt an die Regelungssystematik der anderen Arbeitsschutzverordnungen angepasst, damit der Arbeitgeber im Arbeitsschutz ein Vorschriftenwerk aus einem „Guss“ nutzen kann. So wird u.a. im Zuge der Rechtsbereinigung die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) in die ArbStättV integriert und als Folge aufgehoben; damit werden Doppelregelungen aufgelöst.
In die ArbStättV werden auch neue Vorgaben zu psychischen Belastungen bei der Arbeit aufgrund der räumlichen Bedingungen in Arbeitsstätten aufgenommen. Die Änderungsverordnung trägt zudem besonderen Unfallschwerpunkten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Rechnung.
Die Änderungen dieser Rechtsvorschriften bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
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