AwSV bekannt gemacht

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) tritt im Wesentlichen am 1. August 2017 in Kraft.

(mih) Die Bundesregierung hat die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 bekannt gemacht (BGBl. 2017 I S. 905). Die AwSV tritt im Wesentlichen am 1. August 2017 in Kraft; vier Paragrafen, die Güte- und Überwachungsgemeinschaften bzw. Fachprüfer betreffen, treten bereits morgen in Kraft.

Damit wird nun ein bundesweit einheitlicher Sicherheitsstandard bei derartigen Anlagen geschaffen. Die AwSV konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), wonach eine Verunreinigung der Gewässer unter allen Betriebsbedingungen nach menschlichem Vorstellungsvermögen auszuschließen ist. Zudem löst sie zum 1. August 2017 die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ vom 31. März 2010 (BGBl. 2010 I S. 377) und die Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) der Bundesländer ab.

Hierzulande werden mehr als 1,2 Millionen solcher Anlagen betrieben. Auf die Anlagenbetreiber kommen nun je nach Standort der Anlage schärfere, u.U. auch weniger strenge Vorgaben zu. Betroffen sind auch bestehende Anlagen; erfüllen sie die neuen Anforderungen nicht, müssen sie ggf. nachgerüstet werden. Alle Neuerungen stellt Prof. Dr. Norbert Müller im Fachseminar Die neue AwSV – Das ändert sich für Sie! am 11. Mai 2017 in Essen und am 28. September 2017 in Mannheim vor.

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