Besondere Gebührenverordnung der BAM

Gebühren für bestimmte Leistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) wurden aktualisiert

(ur) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die "Besondere Gebührenverordnung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM Besondere Gebührenverordnung – BAMBGebV)" mit Datum vom 8. Juni 2021 bekannt gemacht (BGBl. 2021 I S. 1712).

Dies betrifft die Gebühren für Leistungen, die aufgrund

  • des Beschussgesetzes,
  • der Beschussverordnung,
  • des Sprengstoffgesetzes,
  • der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz,
  • der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz,
  • des Rechtsdienstleistungsgesetzes,
  • der Deponieverordnung und
  • der Gefahrstoffverordnung

erbracht werden. Die Erhebung von Gebühren und Auslagen für gebührenfähige Leistungen, die von der BAM aufgrund anderer Vorschriften erbracht werden, sind durch diese Verordnung nicht berührt.
 
Die Verordnung ist am 15. Juni 2021 in Kraft getreten.

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