Gebühren für bestimmte Leistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) wurden aktualisiert
(ur) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die "Besondere Gebührenverordnung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM Besondere Gebührenverordnung – BAMBGebV)" mit Datum vom 8. Juni 2021 bekannt gemacht (BGBl. 2021 I S. 1712).
Dies betrifft die Gebühren für Leistungen, die aufgrund
erbracht werden. Die Erhebung von Gebühren und Auslagen für gebührenfähige Leistungen, die von der BAM aufgrund anderer Vorschriften erbracht werden, sind durch diese Verordnung nicht berührt.
Die Verordnung ist am 15. Juni 2021 in Kraft getreten.
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