Das BMAS hat eine TRBS ergänzt und drei in neuer Fassung bekannt gemacht.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) ergänzt und drei neu gefasst. Dies geschieht mit den Bekanntmachungen vom 10. bzw. 14. Januar 2019, veröffentlicht im GMBl 2019 S. 21, 28, 36 bzw. 39.
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