Das Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde zum zwölften Mal geändert.
(mih) Der Bundestag hat das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 20. November beschlossen (BGBl. 2014 I S. 1740). Es tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen den Dritten Teil des BImSchG, in dessen Überschrift „Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Biokraftstoffe“ das Wort „Biokraftstoffe“ durch „Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen“ ersetzt wird. Inhaltlich spiegelt sich dies u.a. in Änderungen der §§ 37a bis 37f und dem neuen § 37g wider.
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