Deutscher Arbeitsschutzpreis 2025

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Einreichungen für nationalen Wettbewerb

(run) Am 8. April 2024 startet die Bewerbungsphase für den nächstjährigen Deutschen Arbeitsschutzpreis (DASP). Bewerbungen sind bis zum 30. Juni 2024 unter www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de möglich. Die Auszeichnung gilt branchenübergreifend für strategische, betriebliche, kulturelle und persönliche Lösungen vorbildlicher Art, welche den Arbeitsschutz und den Gesundheitsschutz betreffen. Ausgeschüttet werden jeweils 10.000 Euro in vier Kategorien.

Teilnehmen dürfen in Deutschland ansässige Unternehmen jeglicher Größe und Branche sowie Einzelpersonen. Eine Jury aus Wirtschaft, Politik, Verbänden und Wissenschaft prüft die Einreichungen und nominiert zwölf Konzepte für eine engere Auswahl. Im Februar 2025 werden die Preise verliehen. Die Kategorien umfassen:

  • „Strategisch“: weitreichende Managementlösungen
  • „Betrieblich“: kreative und innovative Lösungen auf Betriebsebene
  • „Kulturell“: verhaltens- und verhältnisändernde Maßnahmen
  • „Persönlich“: Maßnahmen, die Schutz, Sicherheit und Gesundheit des Einzelnen betreffen

Primäres Ziel der eingereichten Beiträge soll es sein, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und Arbeitsbedingungen zu verbessern, möglichst nachhaltig. In der fünfzehnjährigen Geschichte des Preises ist vom Onboarding-Prozess über ein Sicherheitssystem bis zu technischen Hilfsmitteln zur Arbeitserleichterung eine große Bandbreite an Ideen eingereicht und prämiert worden.

Verliehen wird der Preis durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die für den Arbeitsschutz zuständigen Ministerien der Länder (vertreten durch den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) und den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist eine Initiative der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).

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