Mit der Richtlinie 2014/27/EU werden fünf Richtlinien an das in der CLP-Verordnung beschriebene Einstufungs- und Kennzeichnungssystem angepasst.
(mih) Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben fünf Richtlinien geändert, um sie an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) anzupassen. Die Änderungen sind in der Richtlinie 2014/27/EU vom 26. Februar 2014 – bekannt gemacht im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) L 65, S. 1 – festgelegt. Die Richtlinie 2014/27/EU tritt am 25. März dieses Jahres in Kraft.
Die fünf Richtlinien enthalten bislang Verweise auf das frühere Einstufungs- und Kennzeichnungssystem. Mit der Änderung werden sie an das in der CLP-Verordnung (ABl. L 353, S. 1) beschriebene System angepasst. Betroffen sind:
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