BAuA veröffentlicht Neufassung der TRBS 1201.
(fu) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat jetzt die neugefasste Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 veröffentlicht. Die TRBS 1201 beschreibt die Anforderungen an die "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen". Die TRBS konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Sie wurde ohne inhaltliche Änderungen redaktionell überarbeitet. Neu ist in der TRBS eine Anlage, die die "Prüfanforderungen für gängige Arbeitsmittel" definiert.
Hier wird unter anderem für bestimmte Arbeitsmittel eine Prüfung durch eine ausreichend unterwiesene Person gefordert. Dazu gehören:
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