Gefährdungsbeurteilung: BAuA-Ratgeber überarbeitet

Die branchenunabhängige Handlungshilfe wurde vollständig überarbeitet und steht nun in dritter Auflage zur Verfügung.

(mih) Seit 20 Jahren ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Kraft, welches den Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Als Handlungshilfe hat sich der „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bewährt. Darin finden Fachleute die notwendigen Informationen, um eine Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers sicher vorzunehmen.

Die dritte vollständig überarbeitete Auflage steht jetzt zum Download bereit. Dafür wurden sämtliche Kapitel überarbeitet und an die aktuelle Regelsetzung und den Stand der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst.

Der Ratgeber ist branchenunabhängig angelegt und richtet sich seit 1997 in erster Linie an Fachleute im Arbeitsschutz. Er gliedert sich in drei Teile:

  • Teil 1 enthält eine Einführung, um die Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des ArbSchG zu planen und vorzunehmen.
  • In Teil 2 werden die einzelnen Gefährdungsfaktoren wie Lärm, mechanische Gefährdung oder Gefahrstoffe detailliert dargestellt. Bei jedem Gefährdungsfaktor geht der Ratgeber auf dessen Art und Wirkung ein und gibt Grenzwerte und Beurteilungskriterien an. Zudem benennt er wirksame Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Hinweise auf die jeweiligen Vorschriften, technische Regeln, Normen und weiterführende Literatur erleichtern es, die Maßnahmen rechtssicher umzusetzen. Mit Textbausteinen, welche den entsprechenden Gefährdungsfaktoren zugeordnet sind, lassen sich Prüflisten erstellen oder Dokumentationslisten ausfüllen.
  • Teil 3 enthält Handlungshilfen, welche die praktische Abwicklung der Gefährdungsbeurteilung erleichtern. Dazu gehören auch eine Checkliste, mit der sich die betriebliche Arbeitsschutzorganisation überprüfen lässt, sowie ein Bezugsquellenverzeichnis über Vorschriften und Regelwerke.

Darüber hinaus bietet die BAuA auch das Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de an. Es enthält rechtssichere Handlungshilfen der unterschiedlichsten Behörden und Organisationen. Durch die Freitextsuche oder durch Suchanfragen mit konkreten Kriterien wie Anbieter, Branchen und Gefährdungsart lässt sich rasch die Handlungshilfe der Wahl finden. Das Portal hat die BAuA in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie entwickelt.

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