Die branchenunabhängige Handlungshilfe wurde vollständig überarbeitet und steht nun in dritter Auflage zur Verfügung.
(mih) Seit 20 Jahren ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Kraft, welches den Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Als Handlungshilfe hat sich der „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bewährt. Darin finden Fachleute die notwendigen Informationen, um eine Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers sicher vorzunehmen.
Die dritte vollständig überarbeitete Auflage steht jetzt zum Download bereit. Dafür wurden sämtliche Kapitel überarbeitet und an die aktuelle Regelsetzung und den Stand der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst.
Der Ratgeber ist branchenunabhängig angelegt und richtet sich seit 1997 in erster Linie an Fachleute im Arbeitsschutz. Er gliedert sich in drei Teile:
Darüber hinaus bietet die BAuA auch das Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de an. Es enthält rechtssichere Handlungshilfen der unterschiedlichsten Behörden und Organisationen. Durch die Freitextsuche oder durch Suchanfragen mit konkreten Kriterien wie Anbieter, Branchen und Gefährdungsart lässt sich rasch die Handlungshilfe der Wahl finden. Das Portal hat die BAuA in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie entwickelt.
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