GefStoffV und BetrSichV: Änderungen im Bundesrat

Die Bundesregierung hat beschlossen, die GefStoffV, die BetrSichV und weitere Arbeitsschutzverordnungen an EU-Recht anzupassen.

(mih) Die Bundesregierung hat Mitte August dieses Jahres eine Artikelverordnung beschlossen, um die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und weitere Arbeitsschutzverordnungen zu ändern. Sie wurde dem Bundesrat zugeleitet (Drucksache 470/16) und bedarf dessen Zustimmung. Mit dem Inkrafttreten ist voraussichtlich im Dezember 2016 zu rechnen.

Mit Artikel 1 sollen die Arbeitsschutzregelungen der GefStoffV geändert werden. Diese Änderungen sind erforderlich, da die Richtlinie 2014/27/EU sowohl die Gefahrstoff-Richtlinie 98/24/EG als auch die Krebs-Richtlinie 2004/37/EG an das geänderte EU-System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen angepasst hat. Artikel 1 der beschlossenen Verordnung dient dazu, diese Richtlinie umzusetzen. Gleichzeitig wird der Bereich des Inverkehrbringens in der GefStoffV kompatibel zur Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) gestaltet.

Artikel 2 ändert die 2015 neu gefasste BetrSichV. Dies betrifft im Verordnungsverfahren neu aufgenommene Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen, bei denen sich in der Praxis Anpassungsbedarf gezeigt hat. Die Änderungen beeinflussen nicht das Schutzniveau, erleichtern jedoch das Vollzugshandeln und die Anwendung in der Praxis.

Artikel 3 enthält Folgeänderungen in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und in der Baustellenverordnung (BaustellV), die sich aus der Anpassung der GefStoffV an das EU-Recht ergeben.

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