Die Bayerische Gewerbeaufsicht stellte 2015 bei Kontrollen von Handelsbetrieben, die Lithiumbatterien anbieten oder vertreiben, zahlreiche Mängel fest.
(mih) Anlässlich des Gefahrguttags Schwaben 2016 berichtete Bernhard Resch vom Kompetenzzentrum der Bayerischen Gewerbeaufsicht über die Ergebnisse einer Schwerpunktkontrolle von Handelsbetrieben, die Produkte mit Lithiumbatterien anbieten und vertreiben. Wie die IHK Schwaben mitteilt, stellten die Behörden im Jahr 2015 bei 123 Betriebsbesichtigungen in 65 Unternehmen geringe bzw. in 50 Unternehmen erhebliche Mängel bei der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter fest – insgesamt somit in 115 Betrieben.
Typische Mängel seien gewesen: die unzureichende Kenntnis über anzuwendende Sondervorschriften, falsche Kennzeichnung von Versandstücken, nicht vorgenommene Unterweisungen der Beschäftigten, fehlende Dokumentation und nicht bestellter Gefahrgutbeauftragter. Dies würden eigene Erkenntnisse der IHK Schwaben aus Testkäufen im Onlinehandel bestätigen. Offensichtlich bestehe gerade im Einzelhandel noch großer Informations- und Schulungsbedarf zum Thema Gefahrgut.
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