Die EU-Mitgliedstaaten müssen ein gemeinsames Format verwenden, um ihre Informationen zur PIC-Verordnung bzw. zum Rotterdamer Übereinkommen zu übermitteln.
(mih) Die Europäische Kommission hat den Durchführungsbeschluss (EU) 2016/770 zur Festlegung eines gemeinsamen Formats für die Übermittlung von Informationen über das Funktionieren der Verfahren gemäß PIC-Verordnung vom 14. April 2016 veröffentlicht (ABl. L 127 S. 32). Der enthaltene Fragebogen enthält 14 Abschnitte und 87 Fragen.
Die Mitgliedstaaten haben das festgelegte Format zu verwenden, wenn sie ihre Berichtspflichten gemäß Art. 22 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien vom 4. Juli 2012 (PIC-Verordnung) erfüllen. Es soll sicherstellen, dass die von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen von gleicher Qualität sind.
Der erste Bericht wird die Kalenderjahre 2014, 2015 und 2016 umfassen. Die folgenden Berichte umfassen nachfolgende Dreijahreszeiträume.
Die PIC-Verordnung setzt das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC-Verfahren – Prior Informed Consent) für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel um.
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