Krebs-Richtlinie aktualisiert

Die Richtlinie 2004/37/EG soll den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit gewährleisten.

(mih) Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben die Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Krebs-Richtlinie) geändert, u.a. Art. 14 und Anh. III. Dies geschieht mit der Richtlinie (EU) 2017/2398 vom 12. Dezember 2017 (ABl. 2017 L 345 S. 87), die seit 16. Januar 2018 gilt und von den Mitgliedstaaten bis 17. Januar 2020 umzusetzen ist.

Art. 14 „Gesundheitsüberwachung“ wird dahingehend geändert, dass eine Gesundheitsüberwachung bei allen betroffenen Arbeitnehmern ggf. auch nach Beendigung der Exposition fortgesetzt wird. Zudem werden die Meldepflichten erweitert.

In Anh. III sind nun „Grenzwerte und andere damit unmittelbar zusammenhängende Bestimmungen (Artikel 16)“ zu folgenden Arbeitsstoffen enthalten: Acrylamid, alveolengängiges kristallines Siliciumdioxid (Quarzfeinstaub), Benzol, Bromethylen, 1,3-Butadien, (bestimmte) Chrom(VI)-Verbindungen, 1,2-Epoxypropan, Ethylenoxid, (bestimmte) feuerfeste Keramikfasern, Hartholzstäube, Hydrazin, 2-Nitropropan, o-Toluidin und Vinylchloridmonomer.

Die Richtlinie 2004/37/EG gibt durch einen Rahmen allgemeiner Grundsätze ein einheitliches Niveau des Schutzes gegen die Gefährdung durch Karzinogene und Mutagene vor, um eine einheitliche Anwendung der Mindestvorschriften zu gewährleisten. Verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte sind ein wichtiger Bestandteil der festgelegten allgemeinen Vorkehrungen, um die Arbeitnehmer zu schützen. Die Mitgliedstaaten können strengere verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte festlegen.

Die verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte der EU-Kommission sind zusammen mit nationalen Beurteilungsmaßstäben u.a. in einer vom Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengestellten Liste zu finden. Sie wurde auf Grundlage der o.g. Richtlinie (EU) 2017/2398 angepasst und steht nun mit Stand Januar 2018 zur Verfügung.

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