Der VCI hat die wesentlichen Änderungen analysiert und will mit einem Leitfaden für mehr Handlungssicherheit im Unternehmen sorgen.
(mih) Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Änderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) treten am 1. Juni 2015 in Kraft. Grundlage ist die „Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen“ vom 3. Februar (BGBl. 2015 I S. 49).
Damit gelten neue Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) gibt in einem Leitfaden einen Überblick über die wesentlichen Änderungen der BetrSichV. Der Leitfaden soll zudem dabei helfen, Handlungssicherheit bei dem Betrieb von Arbeitsmitteln nach der neuen Verordnung zu erhalten und unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden. Wesentliche Verschärfungen oder Erleichterungen sind darin gekennzeichnet.
Kern der neuen BetrSichV ist die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln. Aufgrund des Gefährdungspotenzials wurden folgende Punkte besonders hervorgehoben:
Anforderungen an die Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen werden in den Anhängen der BetrSichV abgebildet. Die Anforderungen des Explosionsschutzes werden in der GefStoffV zusammengefasst. Dementsprechend wird parallel die GefStoffV angepasst.
Wesentliche Änderungen bzw. Auswirkungen der BetrSichV sind u.a.:
Bestehende Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) bzw. für Gefahrstoffe (TRGS) besitzen weiterhin Gültigkeit, soweit sie der geänderten BetrSichV bzw. GefStoffV nicht widersprechen.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt eine Synopse der alten (2002) und der neuen BetrSichV (2015) zur Verfügung.
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