Die Leitlinien beschreiben die spezifischen Bestimmungen für die Aus- und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien im Rahmen der PIC-Verordnung bzw. des Rotterdamer Übereinkommens.
(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Fassung 1.1 der Leitlinien zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC-Verordnung) in deutscher Sprache veröffentlicht. Die Verordnung setzt das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC-Verfahren – Prior Informed Consent) für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel um.
Das 91 Seiten umfassende Dokument mit Stand Juli 2015 soll Anwender dabei unterstützen, ihre Verpflichtungen nach der PIC-Verordnung zu erfüllen. Es ist in acht Abschnitte unterteilt:
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