EPTA und ZVEI wollen eine erste praktische Orientierung zu den Vorschriften für die Beförderung von Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte liefern.
(mih) In Elektrowerkzeugen und elektrischen Gartengeräten sind häufig Lithium-Ionen-Batterien enthalten. Um gewerbliche Versender bei der Umsetzung der Gefahrgutvorschriften zu unterstützen, haben die European Power Tool Association (EPTA) und der Fachverband Elektrowerkzeuge des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) ihr Merkblatt aktualisiert (Stand: April 2017). Es soll eine erste praktische Orientierung zu den Vorschriften für die Beförderung von Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte liefern.
Darin ist u.a. ein Flussdiagramm enthalten, um für alle Verkehrsträger die richtige Verpackungsanweisung gemäß ADR/RID, IMDG-Code oder den IATA-DGR zu ermitteln. Zudem wird unterschieden nach Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennenergie von höchstens 100 Wh und von solchen mit einer Nennenergie von mehr als 100 Wh. Im Anhang sind die entsprechenden Gefahrzettel bzw. Kennzeichen in Originalgröße zu finden.
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