Der Bundesrat hat anlässlich seiner 941. Sitzung auch einen Beschluss zur „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ gefasst.
(mih) Um die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV), welche das Bundeskabinett im Februar 2014 beschlossen hatte, ist es ruhig geworden. Im Zusammenhang mit der Novelle des Düngegesetzes (DüngG) scheint wieder Bewegung in die Sache gekommen zu sein, denn der Bundesrat (BR) hat anlässlich seiner 941. Sitzung am 29. Januar 2016 auch einen Beschluss zur AwSV gefasst (BR-Drucksache 629/15 (Beschluss)).
Danach hält der BR „an dem Ziel einer bundeseinheitlichen Anlagenverordnung (AwSV) fest. Um Kohärenz mit der Neuregelung des Düngerechts sicherzustellen, sollte eine gegenüber dem BR-Beschluss (BR-Drucksache 77/14 – Beschluss –) modifizierte AwSV zeitgleich mit der Novelle des Düngegesetzes (2. Durchgang) und der Neufassung der Düngeverordnung im Bundesrat beschlossen werden.“
Zwei Dinge sind laut Expertenmeinung dabei von Interesse:
Die AwSV soll die gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) konkretisieren, wonach eine Verunreinigung der Gewässer unter allen Betriebsbedingungen nach menschlichem Vorstellungsvermögen auszuschließen ist. Zudem soll sie einen bundeseinheitlichen Standard schaffen und würde die „Verordnung(en) über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe“ (VAwS) der Bundesländer ablösen.
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