Die DGUV hat Titel und Nummerierungen des Regelwerks der gesetzlichen Unfallversicherung vereinheitlicht.
(mih) Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unterstützt Betriebe und Beschäftigte darin, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. Anfang Mai hat sie die Systematik ihres Vorschriften- und Regelwerks umgestellt, um Überschneidungen, die sich aus der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern ergeben hatten, zu bereinigen und zu vereinheitlichen.
Abkürzungen wie BGV/GUV-V, BGI/GUV-I oder GUV-SI wird es nun nicht mehr geben. Alle Schriften werden in vier Kategorien eingeteilt:
Parallel dazu wird auch das Nummerierungssystem der Schriften eine neue Ordnung bekommen: Jede Publikation erhält eine eigene, in der Regel sechsstellige, Kennzahl; nur die Unfallverhütungsvorschriften werden ein- bis zweistellige Ziffern haben. An der Kennzahl wird abzulesen sein, um welche Art von Schrift es sich handelt und welcher Fachbereich der DGUV sich um den Inhalt kümmert. Die Fachbereiche haben die Aufgabe, das Vorschriften- und Regelwerk auf dem aktuellen Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Rechtsprechung zu halten.
Die DGUV hat eine Transferliste mit den alten und den neu vergebenen Nummern bereitgestellt. In der DGUV-Publikationsdatenbank ist es möglich, sowohl nach den alten als auch nach den neuen Nummern zu suchen.
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