Das UBA hat zehn Allgemeinverfügungen zur Einstufung eines Stoffes hinsichtlich seiner Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat zehn Allgemeinverfügungen zur Einstufung eines Stoffes hinsichtlich seiner Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht.
Die Allgemeinverfügungen sind seit 16. August 2018 bzw. werden am 25. und 28. August 2018 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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