Das UBA hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung eines Stoffes hinsichtlich seiner Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung eines Stoffes hinsichtlich seiner Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesanzeiger (BAnz) mit Datum vom 10. August 2018 bekannt gemacht (BAnz AT 27.08.2018 B9 und B10 sowie BAnz AT 28.08.2018 B8 bis B10).
Die Allgemeinverfügungen werden am 11. und 12. September 2018 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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