Das UBA hat erneut fünf Allgemeinverfügungen zur Einstufung eines Stoffes bzw. einer Stoffgruppe hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung eines Stoffes bzw. einer Stoffgruppe hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesanzeiger (BAnz) mit Datum vom 27. August 2018 bekannt gemacht (BAnz AT 11.09.2018 B4 bis B8).
Die Allgemeinverfügungen werden am 26. September 2018 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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