Das UBA hat erneut fünf Allgemeinverfügungen zur Einstufung eines Stoffes bzw. einer Stoffgruppe hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung eines Stoffes bzw. einer Stoffgruppe hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesanzeiger (BAnz) mit Datum vom 10. September 2018 bekannt gemacht (BAnz AT 24.09.2018 B6 bis B9 sowie BAnz AT 26.09.2018 B7).
Die Allgemeinverfügungen werden am 9. und 11. Oktober 2018 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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