Neue und geänderte wasserrechtliche Einstufungen (Update)

Das UBA hat erneut fünf Allgemeinverfügungen zur Einstufung eines Stoffes hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.

(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung eines Stoffes hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesanzeiger (BAnz) mit Datum vom 28. September 2018 bekannt gemacht (BAnz AT 15.10.2018 B5 bis B9).

  • Bariumcarbonat; Kenn-Nr. 781, Wassergefährdungsklasse (WGK) 1. Die bisherige Einstufung (nicht wassergefährdend (nwg)) vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) wird zurückgenommen.
  • Diphenylolpropan; Kenn-Nr. 1308, WGK 3. Die bisherige Einstufung (WGK 2) vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) wird zurückgenommen.
  • Kohlenwasserstoffe, C4-, Dampfkracker Destillat; Kenn-Nr. 8487. Die bisherige Einstufung (WGK 3) vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) wird zurückgenommen. Die bisherige, ebenfalls existierende Einstufung unter der Kenn-Nr. 8481 in die WGK 3 bleibt erhalten.
  • Natriumiodid, Kenn-Nr. 138; Kaliumiodid, Kenn-Nr. 2660; Lithiumiodid, Kenn-Nr. 7386; jeweils WGK 3. Die bisherigen Einstufungen (jeweils WGK 1) vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) werden zurückgenommen.
  • Die Einstufungsbezeichnung Natriummetaphosphat (Kenn-Nr. 2968, WGK 1) wird in „Natriumhexametaphosphat“ geändert. Der Stoff "Natriummetaphosphat“ bleibt wie bisher unter der Kenn-Nr. 7070 in die WGK 1 eingestuft.

Die Allgemeinverfügungen werden am 30. Oktober 2018 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.

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